Versicherungsschutz im Ehrenamt in ZWAR-Gruppen
Eine Information aus den Seniorenbüro Langenfeld
Für Gruppen ohne Vereinsstatus hat das Land NRW eine Haftpflicht- und Unfallsammelversicherung abgeschlossen. Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich Tätigen in NRW.
Darunter werden laut ZWAR e.V. auch ZWARler:innen verstanden:
– „Das ZWAR Konzept spricht nicht von „Ehrenamtlichen“ und „Mitgliedern“ in den jeweiligen Gruppen. Es handelt sich in unserem Verständnis um Teilnehmende, die sich bürgerschaftlich / nachbarschaftlich für sich und andere in der Gruppe und im Stadtteil engagieren. Und sie tun dies in ZWAR Gruppen, die sich außerhalb von rechtlich selbstständigen Organisationen wie beispielsweise Initiativen oder Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus bewegen. Zugleich spricht der Gesetzgeber in diesem Fall von ehrenamtlich Tätigen.“ –
Es ist keine Registrierung erforderlich. Es reicht im Schadensfall die Meldung des Ereignisses.
Die Kosten der Versicherungen bezahlt das Land NRW.
Im Schadensfall (Personen- und Sachschaden), die im Rahmen von Aktivitäten einer ZWAR-Gruppe entstanden sind, sollte zuerst die eigene private Haftpflichtversicherung informiert werden. Ob diese für den Schaden aufkommt, ist in den Vertragsbedingungen aufgeführt.
Man sollte vorab klären, ob ehrenamtliches Engagement im Versicherungsschutz umfasst ist.
In der Regel decken Privathaftpflichtversicherungen Schadensfälle, die im Ehrenamt erfolgt sind nicht ab.
Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert sind und/oder ein privatwirtschaftlicher Unfallversicherungsschutz abgeschlossen wurde, besteht der Unfallversicherungsschutz des Landes nachrangig. Man ist über das Land versichert, auch wenn eine private Unfallversicherung besteht.
Unter https://www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit finden sich Downloads zur „Unfallschadensanzeige“ und zur „Schadensanzeige zur Haftpflicht-Versicherung“ der UNION Versicherung, die zuständig für die Sammelversicherung des Landes ist. Die Formulare findet ihr hier:
Schadensanzeige Haftpflicht: https://www.engagiert-in-nrw.de/sites/default/files/documents/pdf_versicherung_schadenanzeige_haftpflicht.pdf
Schadensanzeige zur Unfall-Versicherung: https://www.engagiert-in-nrw.de/sites/default/files/documents/pdf_versicherung_schadenanzeige_unfall.pdf
Wichtig ist außerdem
Papiere, die auf Eigenverantwortung und/oder Haftungsausschluss hinweisen, können sinnvoll sein, um arauf hinzuweisen, dass die teilnehmenden Personen nicht elbstüberschätzt handeln sollen. Diese bieten jedoch im Fall eines Schadens bzw. Geltendmachung eines Schadens keinen Schutz.
Es erscheint sinnvoll, nicht nur für die Planung von Aktivitäten, sondern auch für den Versicherungsschutz, beispielsweise Protokolle eurer Basisgruppentreffen anzulegen.
Sie können als Nachweis dienen, wenn es um die Zugehörigkeit zu einer Gruppe und das Ehrenamt geht.
Weitere Informationen findet ihr bei den Aufzeichnungen der Veranstaltung
- Versicherungsschutz im Engagement – Unfall: Video
https://youtu.be/Fy9-shgkip0?si=8T9Yv69DuIfYWfPy - Versicherungsschutz im Engagement – Haftpflicht: Video
https://youtu.be/FVPDkzxi3cU?si=LsednW0FZqJYivbX
Bei Fragen und Schäden zur Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes
Wendet euch bitte an den beauftragten Versicherungsdienst:
Union Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
Tel.: 05231 603-6112
E-Mail: ehrenamt@union-verdi.de