Regelungen zur Nutzung des Pfarrsaals durch ZWAR Wie-So

Die Katholische Kirchengemeinde St. Josef und Martin in Langenfeld hat bereits am 17.6.2020 neue Regelungen zur Nutzung aller ihrer Räumlichkeiten erlassen, darunter auch für „unseren“ Pfarrsaals. In mehreren Gesprächen haben wir die Möglichkeiten genauer geklärt.

  • Welche Möglichkeiten bestehen grundsätzlich?
    • Der Pfarrsaal kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden.
    • Maximal können im Pfarrsaal bis zu 20-22 Personen zusammenkommen (Basis: 5 qm pro Person)
    • Dabei sind Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten.
    • Für jede Veranstaltung muss ein Verantwortlicher benannt sein.
  • Welche Nutzungen sind erlaubt?
    • Alle Nutzungen, die untenstehende Regelungen einhalten können.
    • Nutzungen von weniger als 3 Stunden.
    • Einzelabsprachen mit dem Pfarrbüro.
  • Welche Nutzungen sind nicht möglich?
    • Nutzungen, die die Fläche des Pfarrsaals überschreiten, also konkret über 23 Personen.
    • Nutzungen dürfen nicht über 3 Stunden dauern.
    • Basisgruppentreffen, an denen bei uns üblicherweise ja mehr als 22 Personen teilnehmen, sind im Pfarrsaal leider derzeit nicht möglich.
  • Welche Gruppen dürfen sich rein theoretisch wieder treffen?
    • Literaturkreis bis 20-22 Personen, unter Einhaltung aller u.a. Regeln.
    • Politikgruppe bis 20-22 Personen, unter Einhaltung aller u.a. Regeln.
    • Drums-Alive bis 20-22 Personen, unter Einhaltung aller u.a. Regeln. Zusätzlich ist aufgrund des leicht erhöhten körperlichen Aufwandes ein größerer Abstand als 1,5m während des Trommelns einzuhalten.
    • Gesellschaftsspielegruppe bis 20-22 Personen, unter Einhaltung aller u.a. Regeln. Zudem ist die Nutzung von Spielen daraufhin einzuschränken, dass diese „desinfizierbar“ sind oder nicht von Person zu Person weitergereicht werden. Die Spielsteine, o.ä. sind vor und nach der Nutzung zu desinfizieren. Während des Spielens ist besonders darauf zu achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Zudem sind die Abstände der Spieltische gegenüber dem sonst üblichen Maß zu erhöhen. (Tipp: Die Gesellschaftsspielegruppe trifft sich am 24.7.2020 wieder, Anmeldung hier.).
  • Welche weiteren Treffen wären möglich?
    • Vorträge, Besprechungen, o.ä. bis 20-22 Personen, unter Einhaltung aller u.a. Regeln.
    • Alle weiteren Gruppen, die sich selbst unter den u.a. Regeln einordnen können.
  • Wie können die Nutzungen angemeldet werden?
    • Die/der Verantwortliche meldet wie bisher den Raumbedarf im Pastoralbüro (02173 499610, Mail: pastoralbuero@kklangenfeld.de) an. Für o.a. Gruppen sind die besonderen Regeln gegenüber dem Pastoralbüro bereits kommuniziert. Grundsätzlich ist jede Gruppe und der/die Organisierende dafür verantwortlich, dass die Regeln eingehalten werden.
  • Welche Verhaltens- und Hygieneregeln gelten?
    • Grundsätzlich gelten die üblichen Hygieneregeln: Keine Teilnahme von Personen mit Krankheitssymptomen, regelmässige Händedesinfektion, nicht ins Gesicht fassen, keine Umarmungen und Berührungen. Mehr dazu nochmals hier.
    • Darüberhinaus gilt vor und im Pfarrsaal:
      • Teilnahme an Veranstaltungen nur nach Anmeldung bei der/dem Verantwortlichen. Das Eintragen in die Liste ist Pflicht, die Listen werden 4 Wochen aufbewahrt, danach vernichtet.
      • Das Tragen einer Maske ist solange Pflicht, bis man sich am Platz befindet. Beim Verlassen des Platzes ist die Maske wieder aufzusetzen. Zudem wird das Tragen der Maske während der Veranstaltung empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
      • Händedesinfektion vor Betreten des Raumes ist Pflicht.
      • Jeder trägt seinen eigenen Stuhl und stellt ihn hinterher auch wieder weg, dabei ist die Maske zu tragen. Abstände sind einzuhalten. Wird der Stuhl gewechselt, ist der „alte“ Stuhl zu desinfizieren.
      • Garderoben werden nicht genutzt, Jacken o.ä. werden über den eigenen Stuhl gelegt.
      • Der Aufenthalt in den Fluren ist nur zum Transfer gestattet, dabei ist eine Maske zu tragen.
      • Stoßlüften des Raumes mindestens alle 45 Minuten.
      • Vor- und nach der Nutzung des Raumes sind die berührten Oberflächen zu reinigen.
      • Nach der Toilettennnutzung sind berührte oder verschmutzte Oberflächen sofort zu reinigen. Grundsätzlich ist, wenn möglich, die Toilettennutzung zu vermeiden.
  • Welche Voraussetzungen gibt es dafür vor Ort?
    • Desinfektionsmittel sind vor Ort vorhanden.
    • Listen liegen entweder vor Ort aus oder können nach der Anmeldung über die ZWAR Wie-So Webseite automatisch erstellt werden. Beide Versionen werden vom Pfarrbüro akzeptiert. Die Listen werden im Pfarrbüro gesammelt (Versenden per Mail genügt, Abgabe vor Ort ist ebenfalls möglich) und nach 4 Wochen vernichtet.

Quellen:

am 13. und 14.7.2020

Grundsätzliches

  • 5 qm je Person
  • Dauer der VA maximal 3h, da mit zunehmender Dauer das Infektionsrisiko steigt.
  • Mindestabstand von 1,5 m ist unbedingt einzuhalten.
  • Pausenbereiche, Toiletten, Zuwegung etc. müssen die dauerhafte Einhaltung des Mindestabstands sicher ermöglichen
  • Veranstaltungen können nur mit einer vollständigen TN-Liste (Name, Adresse, Telefonnummer) durchgeführt werden. Die vorgegebenen Listen sind zu nutzen.

Verantwortlichkeiten

  • Der jeweilige Verantwortliche der Gruppierung ist verantwortlich für Einhaltung und Durchführung der Regelungen
  • Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung/Durchführung der Regelungen

Information

  • Die Regelungen werden durch Aushang in Schriftform und als Piktogramm an zentraler Stelle am Eingang und im Gebäude bekanntgemacht
  • Die Regelungen sind Bestandteil des Belegungsvertrages
  • Die Regelungen werden bei Schlüsselübergabe gegengezeichnet

Veranstaltungen/Belegungen

  • Derzeit sind Veranstaltungen nur unter Berücksichtigung der speziellen Hygieneregelungen zulässig.
  • Eine Belegung erfolgt NUR über das Pfarrbüro, hier werden Belegungen zeitlich und räumlich gesteuert, um Stau und Begegnungen zu minimieren
  • Zwischen 2 Belegungen muss gereinigt/desinfiziert werden
  • Es ist damit zu rechnen, dass es je nach inhaltlichem Bereich/Zweck unterschiedliche Zeitpunkte gibt, an denen VA wieder zulässig sind (z.B. Eltern-Kind-Kurse).
  • Zur Durchführung der Kurse müssen ausreichend große Räume zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit den Nutzern muss geprüft werden, welche Formate in welchen Räumen aufgrund der Abstandsregeln tatsächlich stattfinden können
  • Auf jeden Fall muss ausreichend gelüftet werden. Spätestens alle 45 Minuten für 5 Minuten Quer- oder Stoßlüften
  • Größere Veranstaltungen sind bei ausreichend großen Räumen, z.B. in Kirchen denkbar, am besten mit markierten Plätzen
  • Es ist darauf zu achten, dass nur angemeldete bzw. registrierte Teilnehmer die Veranstaltungsräume besuchen. Daher ist eine Teilnehmerliste zu führen mit Namen und E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer. Diese Liste ist 4 Wochen aufzubewahren.
  • Mit Blick auf die bei jeder Neubelegung erforderliche Reinigung der Kontaktflächen etc. sind längere Kursblöcke besser zu realisieren. Veranstaltungen müssen so gestaffelt werden, dass ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen Rausgehen und Ankunft der nächsten Gruppe besteht

Hygiene/Reinigung

  • Flächen, die häufig berührt werden, müssen häufiger gereinigt werden: Türklinken, Geländer, Lichtschalter, Aufzugdisplays, Abzug Toilette, Wasserhähne
  • Desinfektionsmittel/-spenden sind für die Durchführung von Veranstaltungen erforderlich
  • Medien müssen vor dem Gebrauch desinfiziert werden.

Maskenpflicht

  • Die Maskenpflicht für die Teilnehmenden ist durch diese zu erfüllen.
  • Wenn z.B. beim Zugang oder Verlassen der Räume die Hygieneabstände nicht sicher eingehalten werden können, ist die Maske anzuziehen.
  • Wenn während der Nutzung der Räume der vorgeschriebene Abstand und die Belüftung eingehalten werden, ist die Maske am zugewiesenen Platz nicht unbedingt erforderlich, aber empfohlen

Küchen / Theken

  • Die Tee-/Küchen und Thekenbereiche sind geschlossen zu halten.
  • Es gibt keine Verpflegung, keine gemeinsamen Getränke.
  • Jede/r Teilnehmer/in bringt sich diese selber mit.
  • Kaffeeautomaten oder Wasserspender sowie Geschirr oder Besteck dürfen aus hygienischen Gründen nicht genutzt werden.

Sanitäranlagen

  • Regelmäßige Reinigung

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