Corona-Regelungen im/ab Oktober
In der letzten Zeit schien es so, als würde sich in Sachen Coronamaßnahmen alles langsam wieder zum Normalen zurückentwickeln. In den letzten Wochen sind die Zahlen jedoch wieder angestiegen und es gibt zumindest bereits jetzt in Teilen unseres Gebietes, konkret in Solingen, neue Einschränkungen. In Langenfeld zeichnen sich diese zudem ab. Wir versuchen eine aktuelle Zusammenfassung.
Aktualisierung 14.10.2020:
Auch der Kreis Mettmann hat die Inzidenzzahl von 50 überschritten und demnach eine Allgemeinverfügung erlassen, die u.a. Folgendes beinhaltet:
- […] Die Gruppengröße für Zusammenkünfte mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird auf fünf Personen begrenzt. Diese Beschränkung gilt auch für die Gastronomie, Handel, Freizeit- und Vergnügungsstätten. […]
- An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass im Sinne der Corona-Schutzverordnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. […]
- Gaststätten sind in der Zeit von 00.00 bis 06.00 Uhr zu schließen. […]
Pressemitteilung hier, Verfügung hier. Auch die Stadt Langenfeld hat die Meldung veröffentlicht.
Das Land NRW hat am 30.09. und 2.10. die neue gültige Corona-Verordnung veröffentlicht.
Diese Verordnungen gelten in ganz NRW. In Abhängigkit von der Inzidenzzahl vor Ort kann es zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens kommen, so aktuell geschehen in Solingen.
Die Entwicklung der Fallzahlen und die daraus resultierenden Maßnahmen der verschiedenen Kommunen können aber sehr unterschiedlich ausfallen und sich auch häufig ändern. So dürfen sich beispielsweise in Köln nur noch 5 Personen im öffentlichen Raum treffen. In Düsseldorf gibt es einen Zweistufenplan. Für Wuppertal gilt eine maximale Anzahl von 25 Personen für jedwede Veranstaltung egal ob privat oder öffentlich. Und sie müssen immer einen besonderen Anlass haben – also zum Beispiel ein wichtiges Jubiläum, ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit.
Hier eine Übersicht der Dokumente des Landes NRW mit Quellenangaben:
Allgemeine Seite:
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Der direkte Weg zu den Verordnungen im einzelnen:
- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig seit 1. Oktober 2020
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO – gültig seit 1. Oktober 2020
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung – gültig seit 1. Oktober 2020
- Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) – gültig ab 7. Oktober 2020
- Änderungsverordnung der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) – vom 6. Oktober 2020
Die neue Lage in Langenfeld
Die Stadt Langenfeld veröffentlicht regelmäßig über die Coronavirus-Situation in der Stadt. Alle Informationen sind aktuell unter diesem Link einzusehen.
Auszug aus dem Update vom 15.10.2020
- […] Die Gruppengröße für Zusammenkünfte mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird auf fünf Personen begrenzt. Diese Beschränkung gilt auch für die Gastronomie, Handel, Freizeit- und Vergnügungsstätten. […]
- An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass im Sinne der Corona-Schutzverordnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. […]
- Gaststätten sind in der Zeit von 00.00 bis 06.00 Uhr zu schließen. […]
Auszug aus dem Update vom 10.10.2020
Der Kreis Mettmann vermeldet aktuell insgesamt 29 positiv auf COVID-19 getestete Personen in Langenfeld.
„Der aktuelle Inzidenzwert von 41,0 und die erwartete weitere Entwicklung sind alarmierend.“
„Am Montag wird der Krisenstab des Kreises darüber beraten, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen angezeigt sind und sich nach Rückkopplung mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Gesundheitsministerium darüber mit den kreisangehörigen Städten abstimmen.“
Auszug aus dem Update vom 08.10.2020 betreffend Langzeitmaßnahmen
Ergebnisse der Runde Tische mit Karnevalisten und Gastronomen zur Coronapandemie – weitere Veranstaltungen abgesagt und auf dem Prüfstand
[…] So haben das Festkomitee und verschiedene Vereine bereits einen Großteil ihrer Sitzungen abgesagt. […]Auch der Straßenkarneval am 11.11., am Altweiberdonnerstag (11. Februar 2021) sowie der große Karnevalszug am 13. Februar 2021 wurden seitens des Festkomitees unter Bezug auf das Treffen der großen Karnevalsgesellschaften in der Düsseldorfer Staatskanzlei abgesagt. Der Veedelszoch in Berghausen wird sicherlich ebenfalls nicht in der gewohnten Form stattfinden, ob man eine umsetzbare Alternative für den 14. Februar finden kann, behält sich die Interessengemeinschaft noch vor. Gleiches gilt für den abendlichen Reusrather Lichterzug – auch hier überlegen die Organisatoren, ob und wenn ja, welche Alternativen in Frage kommen könnten. Ein klassischer Karnevalsumzug wird aber in beiden Stadtteilen sicherlich nicht stattfinden. […]
Die Stadt wird die Gastronomen unterstützen und großzügig Überdachungen oder Zelte in der Außengastronomie genehmigen. Zudem verzichtet die Stadt nach Angaben von Bürgermeister Frank Schneider zunächst bis April auf die Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle. […]
So wird die gemeinsame Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 2020 in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Ortverbandes des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge nicht stattfinden. Am Volkstrauertag wird stattdessen eine Kranzniederlegung im kleinen Rahmen mit Vertretern der Stadt und des Volksbundes durchgeführt. […]
Der Weihnachtsmarkt wird nach intensiver Abwägung mit dem Veranstalter auf Entscheidung des städtischen Corona-Stabes nicht stattfinden. […] zumindest die Eisbahnlaufbahn wird unter strengen Hygieneauflagen und Abstandsregelungen in der Vorweihnachtszeit zur Verfügung stehen.
Die neue Lage in Solingen
Solingen überschreitet Schwellenwert
Ab 10.10. gilt in Solingen die Corona-Allgemeinverfuegung. Die rechtliche Situation zum Schutz vor Corona findet man im Sonderamtsblatt vom 9. Oktober oder auf der Seite Coronavirus in vielen Einzeldokumenten abgebildet.
Auszug aus den Dokumenten und der Allgemeinvergügung
09.10.2020 Solingen überschreitet Schwellenwert
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt auch in Solingen weiter an. Wie bereits erwartet, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz heute über dem Schwellenwert von 50. Damit gilt die Stadt als Risikogebiet.
In zahlreichen Bundesländern dürfen Personen aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorgelegen. Das trifft aktuell viele, die in den Herbstferien Urlaub in Deutschland gebucht haben. Sie können sich nun kostenlos auf das Virus testen lassen. Das geht aus einem aktuellen Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hervor. Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Zahlen hat das Corona-Testzentrum in Bethanien seine Testkapazitäten ausgeweitet. Siehe unten: Bethanien erweitert Testkapazitäten.
08.10.2020 Ab Samstag gelten strengere Regeln.
Diese Maßnahmen fließen nun in eine Allgemeinverfügung ein, die am Samstag, 10. Oktober, um 0 Uhr, in Kraft treten wird. Sie ist vorerst bis zum 25. Oktober befristet.
Erweiterte Maskenpflicht, die ab Samstag gilt.
- Anders als bisher muss zukünftig in geschlossenen Räumen auch am Sitzplatz ein Mund-Nasenschutz getragen werden – bei Konzerten und Aufführungen, in sonstigen Veranstaltungen und bei Versammlungen, bei Messen und Kongressen, bei Sportveranstaltungen (hier auch auf Stehplätzen).
- Auch auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet muss verpflichtend eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
- Den Religionsgemeinschaften wird darüber hinaus empfohlen, während der Religionsausübung in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
Einschränkung von Kontakten
Weitere Regelungen betreffen die Einschränkung von Kontakten:
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen sind mehr als 300 Personen unzulässig.
Bei privaten Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, die nicht in einer privaten Wohnung stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Diese Veranstaltungen müssen dem Ordnungsamt drei Tage vorher angezeigt werden, wenn planmäßig mehr als elf Personen dabei sind.
Der oder die Verantwortliche muss eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer / E-Mail) aufstellen und während der Veranstaltung aktualisieren. So können Kontakte schnell nachverfolgt werden, wenn dies erforderlich wird.
Diese Verpflichtung gilt auch für Veranstaltungen in privaten Wohnungen.
Beerdigungen. Trauungen und Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung müssen dem Ordnungsamt angezeigt werden, sobald mehr als 25 Personen teilnehmen.
Zudem wird empfohlen, im November auf Martinszüge und Karnevalsumzüge zu verzichten. Ob diese Empfehlung zu einem Verbot führt, hängt von der Prüfung des Infektionsgeschehens Anfang November ab.
Die Anzeige erfolgt per E-Mail an
In der Anzeige müssen genannt werden:
- Name, Anschrift und Telefonnummer
der für die Durchführung verantwortlichen Personen - Termin und Ort der Veranstaltung
- voraussichtliche Teilnehmerzahl
(so genau wie möglich)
Bethanien erweitert Testkapazitäten
Vor dem aktuellen Hintergrund weitet das Corona-Testzentrum in Bethanien seine Testkapazitäten aus:
- bereits am morgigen Freitag
9 bis 18 Uhr - Samstag und Sonntag
9 bis 13 Uhr - Montag bis Freitag der kommenden Woche
9 bis 18 Uhr
Für alle, die jetzt ihren Urlaub antreten wollen und möglicherweise ein Testergebnis brauchen, gilt die Empfehlung, ggfs. schon jetzt einen Testtermin zu vereinbaren. Termin-Hotline: 0212 / 63-9999 .
Bedeutung für uns ZWARler von Wie-So
Allgemeine Anmerkung
Unsere aller Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung zu vermindern. Wir uns alle bewusst, dass sich die meisten von uns als Teil der Risikogruppe ansehen müssen. Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch sofort gemacht werden. Trotzdem brauchen und wollen wir soziale Kontakte. Diese sind eingeschränkt möglich, wenn man sich nicht nur an die Regelungen der Verordnung, sondern darüber hinaus auch an deren Sinn hält.
Erfahrungen aus bisherigen Treffen
Aus den Treffen der Spielegruppe und der Trommler hat sich gezeigt, dass nach anfänglicher zahlenmässiger Zurückhaltung, das Einhalten der Regelungen zur Nutzung des Pfarrsaals durch ZWAR Wie-So möglich ist, ohne dass man gemeinsam auf Spaß verzichten muss. Andere Treffpunkte wie Restaurants oder Vereinsheime sind möglich.
Grundsätzlich zeigt sich jedoch: es braucht in jeder Gruppe Einzelne, der oder die sich engagieren, um das Ganze am Laufen zu halten. Wir von der Website unterstützen da gerne, aber den Anfang müsst ihr machen!
Administratoren der Webseite unterstützen weiterhin gerne bei der Organisation von Treffen
Folgender Ablauf wäre möglich:
- Es findet sich ein/e Organisator/in und Verantwortliche/r, der einen Treffpunkt ermittelt hat.
- Wir veröffentlichen auf der Webseite die dazugehörigen Informationen inklusive einer einfachen Möglichkeit für auf der Webseite angemeldete Nutzer, sich für dieses Ereignis anzumelden. Eine Abmeldung ist ebenfalls möglich. Dabei ist stets erkennbar, wieviel Teilnehmer sich bereits angemeldet haben. Siehe Beispiel Spielegruppe für den 16.10.
- Teilnehmer nutzen diese Möglichkeit online, dabei hinterlegen sie ebenfalls ihre Adressdaten und Telefonnummer, sofern diese nicht bereits bei uns vorliegen.
- Kurz vor dem Termin oder zu der Anmeldefrist bei den Behörden erhält der Organisator eine E-Mail mit einem PDF, in dem alle Teilnehmer mit Kontaktdaten aufgeführt sind. Diese druckt er/sie zum Termin aus. Alternativ bieten wir auch an, den Ausdruck in Papierform zur Verfügung zu stellen.
- Teilnehmer bestätigen ihre Teilname mit Unterschrift. Der Ausdruck wird gesammelt und nach 4 Wochen vernichtet.
Nicht unterkriegen lassen
Wir hoffen, dass ihr möglichst viele Treffen auch unter den neuen Einschränkungen durchführen könnt.
Organisiert euch sorgsam, seid vorsichtig und bleibt gesund!
Schon wieder vielen Dank für Eure Informationen über die neuesten Corona-Regelungen. Sie sind zwar umfangreich, zusammengefaßt aber in unserem Alltag sehr hilfreich.
Danke und liebe Grüße
Ingrid
Moin aus Wiescheid,
von verschiedenen Seiten – Frau Nußbaum, Bildungswerk Mettmann, Teilnehmer an den vergangenen Lesungen – bin ich angesprochen worden, in welcher Form eine Lesung wieder stattfinden kann; ich persönlich dachte an die Möglichkeit in der Kirche Lesungen durchzuführen. Aber die katholische Kirche Langenfeld sagt nein, die Kirche sei für Gottesdienst oder Verstaltungen nicht geeignet – obwohl ich alle vom Erzbistum vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen durchführen kann. Nach Rücksprache mit der Küsterin Frau Banaschik fehlt wohl ein zweiter Zugang. In dem Pfarsaal sind nur 17 Personen zugelassen.
In der Kirche St. Maria Himmelfahrt in der Hardt sind jedoch 66 Personen zugelassen. Ich überlege „auszuwandern“, vielleicht wäre dieser Ort auch für ZWAR interessant.
Beste Grüße und bleibt gesund
Thomas
PS Die Bücherei ist unter Beachtung der Hygienemaßnahmen nach wie vor geöffnet.
Schaut vorbei – mittwochs von 16-18 und sonntags von 10-12 Uhr – , wir haben viele
neue interessante Bücher gekauft. Ich freue mich auf Euch.