Neue Corona-Regelungen ab heute: was bedeutet das für uns ZWARLer?

Das Land NRW hat in seine neue, ab dem 30.5.2020 gültige, Corona-Verordnung veröffentlicht. Was kann das für uns bedeuten? Welche Möglichkeiten, sich zu treffen, gibt es ab Samstag?

Die neue Lage

Die Stadt Langenfeld hat dazu dankenswerterweise eine Übersicht geschrieben, aus der wir auszugweise für uns relevante Passagen zitieren. Die Stadt Solingen hat ihre Interpretationen hier veröffentlicht.

„Lockerung des Kontaktverbotes im öffentlichen Raum

Ab Samstag, 30. Mai 2020, dürfen im öffentlichen Raum bis zu 10 Personen zusammentreffen, unabhängig davon, ob diese aus zwei Haushalten kommen oder verwandt sind. Dies gilt auch in der Gastronomie und beim Sport.

Nachverfolgbarkeit von Kontakten

Auch Privatperson müssen künftig angeben können, mit wem sie sich wann getroffen haben.

Nicht kontaktfreier Sport und Wettbewerbe

Sie sind ab Samstag eingeschränkt und nur im Freien wieder zulässig. Auch hier gilt die Höchstzahl von 10 Personen.

Damit ist der Wettbewerbsbetrieb in den meisten Mannschaftssportarten noch nicht wieder gestattet. Zudem erfordern Wettbewerbe ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

[…]
Weitere Veranstaltungen (auch in der Gastronomie)

Weiterhin nicht möglich sind gesellige Veranstaltungen, wie Feiern und Feste, Hochzeiten und Geburtstagsparties sowie Spieleecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billardtische und Dart) und Genussmittel wie Shishas.

[…]
Private Zusammenkünfte

„Grundsätzlich regelt die Coronaschutzverordnung lediglich das Verhalten im öffentlichen Raum. Das Zusammenkommen in privaten Gärten oder Häusern und Wohnungen ist daher auch grundsätzlich ohne besondere Auflagen zulässig“, räumt der Referatsleiter grundsätzlich ein, verweist aber gleichzeitig auf die Grenzen dieser Freiheiten.

„Auch hier gilt natürlich der dringende Appell, mit Augenmaß zu handeln. So handelt man zulässig, wenn man die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich einhält, das bedeutet, ein gemeinsames Grillen mit Verwandten ist ebenso zulässig, wie das Zusammentreffen mit einem befreundeten Haushalt. Wenn man dann noch versucht, die Abstandsregeln einigermaßen zu berücksichtigen, ist man auf der sicheren Seite“; so Benzrath weiter.

Das Land empfiehlt nach seinen Angaben hier als Richtschnur maximal 10 bis 15 Personen, eine Empfehlung die auch das Langenfelder Referat für Recht und Ordnung so ausspricht. Zu bedenken ist dabei auch, dass Privatpersonen ausdrücklich verantwortlich sind, den Gesundheitsbehörden eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Sie müssen also für die Dauer von vier Wochen nach einem Zusammentreffen sämtliche Kontaktpersonen die zu Besuch waren, benennen können.

Unzulässig in Privatgärten und Haushalten sind allerdings Veranstaltungen. Veranstaltungen im Sinne von aus dem Alltag herausragenden Ereignissen mit gewissen Strukturen und einem erkennbaren Veranstalter sind derzeit noch verboten.

Dazu zählen sicherlich private Hochzeitsfeiern oder große Geburtstage, an denen 30 bis 50 Gäste oder mehr teilnehmen.

„Hier kann man auch keinen sinnvollen Abstand mehr einhalten, so dass die Events auch infektionsrechtlich bedenklich sind. Der gesunde Menschenverstand ist einmal mehr ein verlässlicher Ratgeber – wenn man selber Bedenken hat, ein Treffen durchzuführen, sollte man davon Abstand nehmen“, lautet der abschließende Rat von Christian Benzrath.“

Die ganze Quelle wie beschrieben hier.

Bedeutung für uns

Konkret heisst das, dass wir uns ab Samstag, den 30.5.2020 teilweise wieder in Kleingruppen treffen könnten, aber dass wir uns dabei an die Regelungen der Nachvollziehbarkeit und natürlich weiterhin der Hygiene halten müssen.

In den einzelnen Gruppen wäre folgendes möglich, wenn sich die Gruppen jeweils dafür engagieren:

Wandern und Radfahren

Das Wandern oder Radfahren mit bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum ist in NRW wieder erlaubt. Dabei ist es wichtig, dass auch in den folgenden vier Wochen nachvollziehbar bleibt, wer zu wem Kontakt hatte.

Damit dies vereinfacht wird, bieten wir als Administratoren der Webseite an, bei der Organisation der Wanderungen zu unterstützen. Folgender Ablauf wäre dafür Voraussetzung:

  1. Es findet sich ein/e Organisator/in und Verantwortliche/r, der sich eine Route und einen Treffpunkt überlegt.
  2. Wir veröffentlichen auf der Webseite die dazugehörigen Informationen inklusive einer einfachen Möglichkeit für auf der Webseite angemeldete Nutzer, sich für die Wanderung/Radfahrt anzumelden. Eine Abmeldung ist ebenfalls möglich. Dabei ist stets erkennbar, wieviel Teilnehmer sich bereits für das Wandern/Radfahren angemeldet haben. Ein Beispiel gibt es hier.
  3. Teilnehmer nutzen diese Möglichkeit online, dabei hinterlegen sie ebenfalls ihre Adressdaten und Telefonnummer, sofern diese nicht bereits bei uns vorliegen.
  4. Kurz vor der Fahrt erhält der Organisator eine E-Mail mit einem PDF, in dem alle Teilnehmer mit Kontaktdaten aufgeführt sind. Beispiel hier. Diese druckt er/sie aus und führt sie bei der Wanderung mit. Alternativ bieten wir auch an, den Ausdruck in Papierform zur Verfügung zu stellen.
  5. Teilnehmer bestätigen ihre Teilname mit Unterschrift. Der Ausdruck wird gesammelt und nach 4 Wochen vernichtet.
Biergartentreff

Ein Treffen im Biergarten wäre wieder möglich, wenn denn der jeweilige Betreiber dies wieder anbietet. Auch hier gilt die Begrenzung von 10 Personen, ist aber vom jeweiligen Betreiber abhängig. Das Hygienekonzept und der Nachweis muss durch den Betreiber erfolgen.

Weintreffen

Ein Weintreffen im Pfarrsaal wäre wieder möglich, wenn denn die Kirche die Benutzung des Saales wieder freigibt. Hier müssten die Organisatoren wie bisher auch Kontakt zur Kirche herstellen und eventuell dazu ein Konzept erstellen. Wir unterstützen gerne analog Wandern/Radfahren.

Tanzen

Der nicht-kontaktfreie Sport bleibt weiterhin innerhalb von Gebäuden verboten. Da das Tanzen ausserhalb von Gebäuden nur schwer möglich ist, wird sich unter den aktuellen Regelungen also aller Wahrscheinlichkeit nach vorerst nichts ändern.

Doppelkopf

Hier stellt sich die Frage, ob es sich um einen Sport im Sinne der Verordnung, eine Veranstaltung oder einen Gaststättenbesuch handelt. Lediglich im letzteren Fall wäre es eventuell möglich sich zu treffen, und im Nicht-Freien Doppelkopf zu spielen, dann mit bis zu 10 Personen. Letztendlich entscheidend ist das Konzept des jeweiligen Betreibers der Gaststätte. Dieser wäre für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich. Im oben zitierten Schreiben wird explizit erwähnt, dass es „weiterhin nicht möglich“ ist „gesellige Veranstaltungen, wie Feiern und Feste, Hochzeiten und Geburtstagsparties sowie Spieleecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billardtische und Dart)“ zu veranstalten. Ob das dies im Falle von Doppelkopf auch zutrifft, wäre zu diskutieren und wird sicherlich von Stadt zu Stadt und Gaststätte zu Gaststätte unterschiedlich ausgelegt werden. Im Freien wäre dies nochmal anders zu betrachten.

Das Spielen von Doppelkopf im Freien erscheint eventuell z.B. in Freizeitparks oder auf öffentlichen Fläschen möglich, allerdings nur für bis zu 10 Personen. Ob das rechtlich wirklich eine Alternative ist, ist uns nicht bekannt. Vor allem stellt sich die Frage, ob man eine Interpretation als Picknick oder Sport auch vor dem Mitarbeitern des Ordnungsamtes glaubhaft machen kann.

Gesellschaftsspiele

Das Treffen, um innerhalb von Gebäuden zu spielen, ist derzeit nur unter schwierigen Auflagen möglich. Hauptproblem wird sein, einen Raum dazu zu finden, den einem der Besitzer zur Verfügung stellen wird. Alternativ bietet sich hier das Spielen von Spielen ausserhalb von Gebäuden, z.B. in Freizeitparks an, wie dies ja bereits gemacht wurde. Hier unterstützen wir gerne mit der Webseite und o.a. Prinzip.

Boule

Für die Boulegruppe ändert sich für das eigentliche Boulespiel nichts. Dabei gelten weiterhin die Regelungen der Nachweisbarkeit und Hygiene, die ja auch bis jetzt schon eingehalten wurden. Entscheidend bleibt in unserem Fall weiterhin das Konzept des Freizeitparks.

Drums-Alive

Hier bleibt es derzeit schwer. Entweder die Drummer finden eine Möglichkeit, im Freien zu trommeln, oder man erarbeitet gemeinsam mit der Kirche ein entsprechendes gemeinsames Konzept.

Basisgruppentreffen

Die Organisation eines Basisgruppentreffens, an dem mehr als 10 Personen teilnehmen, wäre zwar nicht völlig unmöglich, würde aber eines großen Aufwands (Konzepterstellung, Finden eines Raumanbieters, Beantragung bei den Behörden, etc.) bedürfen. Derzeit ist das eher unwahrscheinlich.

Ausflüge

Ausflüge wären unter Einhaltung von Maskenpflicht in ÖPNV und Bussen, sowie der Obergrenze von 10 Personen wieder möglich. Aber auch hier bedarf es eines Konzepts oder vor allem eines Organisators, der sich verantwortungsvoll um das Thema und die Einhaltung aller Regeln drumherum kümmert.

Allgemeine Anmerkungen

Das Ganze macht natürlich nur dann Sinn, wenn man sich nicht nur an die Regelungen der Verordnung, sondern darüber hinaus auch an deren Sinn hält. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung zu vermindern, das ja weiterhin besteht. Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch sofort gemacht werden, besonders wenn man bedenkt, dass wir uns alle in der Regel als Teil der Risikogruppe ansehen müssen.

Grundsätzlich gilt zudem: es braucht in jeder Gruppe jemanden, der oder die sich jetzt engagiert, um das Ganze wieder ins Laufen zu bringen. Wir von der Website unterstützen da gerne, aber den Anfang müsst ihr machen!

Diese Zusammenfassung wurde im besten Bemühen erstellt, korrekt zu sein, erhebt keinen Anspruch auf Fehlerlosigkeit. Für Anregungen und eine Diskussion sind wir dankbar.

8 Gedanken zu „Neue Corona-Regelungen ab heute: was bedeutet das für uns ZWARLer?

  • 30. Mai 2020 um 11:33
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    Hallo, ich sitze gerade im Auto. Habe ich richtig gelesen: Ab 30.5.20 oder ab 30.6.20?
    LbG
    Ingrid

    • 30. Mai 2020 um 13:06
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      Hallo Ingrid,
      danke für den Hinweis, da stand einmal 30.6., gemeint ist aber wie überall sonst im Text der 30.5.2020.
      Wir wollten nur mal gucken, ob alle aufpassen 😉
      Herzliche Grüße
      Jan

  • 30. Mai 2020 um 11:38
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    Auf Grund der üblicherweise sehr weinseligen Stimmung, vor allen Dingen gegen Ende des Treffens, verzichten wir trotz der Lockerungen bis auf Weiteres auf neue Termine.
    Sigrun und Bernd_R

  • 30. Mai 2020 um 15:25
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    Danke für diese übersichtliche und zeitnahe Zusammenstellung aller Optionen.Wir stimmen Euren Einschätzungen „Allgemeine Anmerkungen“ voll zu.
    Frohe Pfingsten allerseits wünschen
    Johannes und Doris

  • 31. Mai 2020 um 10:46
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    Besten Dank für eure umfangreichen, aufschlussreichen Mitteilungen für uns alle und die Zeit, die ihr da reinsteckt. So bleiben wir zusammen. Allen ein schönes Pfingstwochenende.
    Liebe Grüße Doris W.

  • 31. Mai 2020 um 12:26
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    Danke für die detaillierte Übersicht unserer momentanen Möglichkeiten. Bezügl. Allgemeine Anmerkungen , sind wir der gleichen Meinung. Wir wünschen Allen frohe Pfingsten und bleibt gesund.
    Liebe Grüße Bernd und Karin

  • 2. Juni 2020 um 13:45
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    Danke für die Infos und das Angebot zur Unterstützung der Radfahr-Organisation.
    Da wir zuletzt nicht mehr als 6 Teilnehmer waren, werden wir die Maßnahmen zur Einhaltung der Corona-Regeln aber selber übernehmen.
    Gruss Horst

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